Kind - Nachberechnung

Es ist keine Seltenheit, dass sich der Monatsbeitrag für ein Kind im nachhinein ändert. Häufig bewilligt z.B. die Stadt nachträglich einen Zuschuss oder es ändert sich rückwirkend die Beitragsstaffel (Stufe). Korrekturen an bereits abgeschlossenen Monaten sind nicht möglich, deshalb müssen diese Beitragsänderungen als Nachberechnung erfasst und mit der nächsten Sollstellung verarbeitet werden.

Nachberechnung erfassen

1        Um rückwirkende Abrechnungsdaten zu erfassen, öffnen Sie <Kind/Nachberechnung>.

2        Der obere Bereich listet alle zugeordneten Zahler auf. Zum Erfassen der Nachberechnung ist bereits der erste Zahler ausgewählt. Nachberechnung bearbeiten wechselt den Zahler.

Kontrollieren Sie, ob der richtige Zahler ausgewählt ist und achten Sie darauf, die nachträglichen Berechnungen für die richtige Kostenstelle zu buchen.

3        Um die Nachberechnung für den jeweils gültigen Monat zu buchen, öffnen Sie die oeffnen.GIFAufteilung der Kosten. Der letzte Sollstellungsmonat wird direkt eingeblendet, weitere 17 Sollstellungsmonate sind je Kostenart buchbar.

4        Welcher Betrag schon für den ausgewählten Monat ins Soll gestellt wurde, ermittelt die Spalte Soll bisher. Dieser Betrag beinhaltet auch Nachberechnungen, die bereist zum Soll gestellt wurden und kann auch aus mehreren Sollstellungen stammen.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten die Nachberechnung zu erfassen:

1        Der neu zu berechnete Betrag kann für den gewählten Monat in das Feld Soll eingetragen werden. Ist das neue Soll >= dem abgerechneten Betrag wird ein Zugang ermittelt, ansonsten ein Abgang.

2        Möglich ist auch den Zugang bzw. Abgang für den Monat manuell einzutragen, dadurch wird automatisch das neue Soll ermittel.

Die nächste Sollstellung berücksichtigt die Nachberechnung, ein Zugang erhöht die Fälligkeit und ein Abgang reduziert den zu zahlenden Betrag.

5        Der Text aus der Beschreibung wird unter <Kind/Layer Fälligkeit> und in der Detailansicht Sollstellung als Tooltipp eingeblendet und auf der Sollstellung ausgedruckt.

Alle Änderung werden durch ein Klick auf die Schaltfläche Zurücksetzen entfernt. Es werden die zuletzt gespeicherten Daten eingeblendet bzw. eine leere Erfassungsmaske. Bestätigen Sie die Sicherheitsfrage mit OK.

6        Speichern Sie Ihre Eingaben. Ein grüner Haken () kennzeichnet Zahler mit gespeicherten Nachberechnungen.

7        Schließen Sie das Popup.

Nachberechnung übertragen

Eine rückwirkende Beitragsänderung bedeutet oftmals eine Nachzahlung (Zugang) für einen Zahler und gleichzeitig eine Gutschrift (Abgang) für einen anderen Zahler. In solch einem Fall, erfassen Sie nur eine Nachberechnung und übertragen diese auf einen anderen Zahler.

3        Angezeigte Nachberechnung auf den Zahler übertragen erzeugt für den entsprechenden Zahler die Nachberechnung, dabei wird ein Zugang als Abgang gebucht oder umgekehrt. Vorhandene Nachberechnungen werden nicht gelöscht, sondern ergänzt. Die Beschreibung wird nicht übertragen.

Automatisch erzeugte Nachberechnungen (Staffelberechnung, Württemberger Modell, Verfahrenswechsel) können nicht übertragen oder editiert werden.

Zur Erläuterung der Nachberechnung folgen einige Fallbeispiele

4        Reste/Überzahlungen aus Altverfahren übernehmen

5        Institution übernimmt rückwirkend den Monatsbeitrag

6        Zahler muss nachzahlen

7        Überzahlung auszahlen

8        Auslagen

Historie der Nachberechnung

Der untere Bereich (unter den Schaltflächen) führt die letzten drei verarbeiteten Nachberechnungen auf. Wenn es mehr als drei Nachberechnungen gibt, erscheint der Link Alle anzeigen, mit dem Sie sich alle Einträge anzeigen lassen können.

9        Aufteilung der Kosten öffnen stellt die Nachberechnung im Detail dar. Die bebuchte Kostenart und der Monat werden aufgeführt.