Auswertung.gifAuswertung - BlattZweiKoepfe.gifPersonalbedarfsanalyse - Hessen

Grundlage für die Personaldedarfsanalyse in Hessen ist das Hessisches Kinderförderungsgesetz - hessKiföG. Der Fachkraftbedarf (§ 25c) wird pro Kind nach Alter und Betreuungsumfang berechnet.

Personeller Mindestpersonalbedarf nach § 25c Abs. 1 und 2 HKJGBf

(1) Der personelle Mindestbedarf einer Tageseinrichtung ergibt sich aus der Summe der nach Abs. 2 ermittelten Mindestbedarfe der in der Einrichtung vertraglich oder satzungsgemäß aufgenommenen Kinder, zuzüglich 15 Prozent dieser Summe zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung.

Das HKJGB wurde ab 01.08.2020 angepasst. Die Ausfallzeiten wurden von 15 % auf 22 % erhöht.

Ein Zuschlag von 20%, höchstens 1,5 VZS für die Leitung.

Die Zuschläge für Leitung und Ausfallzeiten sind NICHT auf die virtuellen Kinder (Integrationszuschlag) zu berechnen, deshalb wird der Personalbedarf Netto (ohne virtuelle Kinder) ermittel.
Berechnung Ausfallzeit: Personalbedarf und 22% vom Personalbedarf Netto
Berechnung Zuschlag: 20 % vom Personalbedarf Netto (max. 60)

(2) Der personelle Mindestbedarf für die Bildung, Erziehung und Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung ergibt sich aus dem Produkt von Fachkraftfaktor und Betreuungsmittelwert. Der Fachkraftfaktor beträgt für ein Kind

1. bis zum vollendeten dritten Lebensjahr 0,2,

2. vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt 0,07 und

3. ab dem Schuleintritt 0,06.

Der Betreuungsmittelwert beträgt für ein Kind mit einer vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit von

1. bis zu 25 Stunden 22,5 Stunden,

2. mehr als 25 bis zu 35 Stunden 30 Stunden,

3. mehr als 35 Stunden bis unter 45 Stunden 42,5 Stunden und

4. 45 Stunden und mehr 50 Stunden.

Teilen sich mehrere Kinder einen Platz, gelten diese für die Errechnung des personellen Mindestbedarfs als ein Kind, sofern die Summe der wöchentlichen Betreuungszeiten der einzelnen Kinder 50 Stunden nicht überschreitet. Der Fachkraftfaktor bestimmt sich nach dem Alter des jeweils jüngsten Kindes und der Betreuungsmittelwert nach der Summe der wöchentlichen Betreuungszeiten der einzelnen Kinder.

(3) Fachkräfte nach § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 können mit bis zu 50 Prozent ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf den personellen Mindestbedarf der Tageseinrichtung angerechnet werden.

(4) Während der gesamten Öffnungszeit der Tageseinrichtung ist die Anwesenheit mindestens einer Fachkraft nach § 25b Abs. 1 oder 3 sicherzustellen.

Die Mindesfachkraftstunden pro Wochen errechnen sich aus der Anzahl Kinder x Faktor x Betreuungsmittelwert.

Die 20% Zuschlag Leitungszeit und der Überhang/Bedarf werden für 39 und 40 Wochenarbeitsstunden ermittelt. 

Für eine vollständige Personalbedarfsermittlung sind folgende Angaben zwingend notwendig:

1        Die Mitarbeiter müssen erfasst sein. Die Anzahl zu den Wochenstunden (Layer Arbeitszeit) werden herangezogen.

Hauswirtschaftliches Personal wird nicht in den tatsächlichen Personalbestand eingerechnet. Ist unter <Mitarbeiter/Layer Grunddaten/Mitarbeiter/in im hauswirtschaftlichen/technischen Bereich> angehakt wird der Mitarbeiter nicht in der Personalbedarfsanalyse berücksichtigt.

2        Gemäß §25c (3) HessKiföG dürfen Berufpraktikanten (im Anerkennungsjahr) beim personellen Mindestbedarf nur mit 50% ihrer wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet werden. Geprüft wird der Eintrag unter <Mitarbeiter/Layer Grunddaten/Stellung im Beruf>.

3        Alle Betreuungsformen müssen mit Anzahl der Wochenstunden eingerichtet sein. Berücksichtigt werden nur die Betreuungsformen, bei denen die Option In PBA berücksichtigen aktiviert ist.

4        Den Kindern müssen Betreuungsformen zugewiesen sein.

Kinder mit dem Schulalter ab 6 Jahre werden mit dem Faktor 0,06 berechnet, aber nur wenn sie wirklich in der Schule sind, sonst bleibt der Faktor 0,07. Die Ermittlung findet über die Art (Krippe, Kindergarten, Hort) der Betreuungsform statt.

5        Auf Einrichtungsebene werden nur die Betreuungsformen berücksichtigt, die angehakt sind.